Grundlagen der Evaluierung

 

Der Begriff Evaluierung bedeutet „eine Bewertung vornehmen“. Das Ziel von Evaluierungen ist es die Wirkungen einer Maßnahme zu untersuchen und den Ursachen für diese Wirkungen auf den Grund zu gehen.* Für eine Evaluierung werden empirische Maßnahmen zur Informationsgewinnung und systematische Verfahren zur Bewertung dieser Information verwendet, die es auch für alle nicht an der Evaluierung Beteiligten möglich machen sollen, die Evaluierungsergebnisse nachzuprüfen. Evaluierungen, die zum Abschluss einer Maßnahme durchgeführt werden, haben die Aufgabe die Wirksamkeit dieser zu bestimmen. Weiters werden Faktoren, die den Erfolg bzw. den Misserfolg bestimmt haben, identifiziert und es wird die Nachhaltigkeit der Ergebnisse eingeschätzt. Aus den Erkenntnissen der Evaluierung können Schlussfolgerungen für neue Projekte erarbeitet werden.

 

Externe und interne Evaluation

 

Durchführende von Evaluierungen können diejenigen sein, die auch mit der Durchführung der Maßnahme betraut waren. In diesem Fall spricht man von Selbstevaluation. Oder es sind Organisationen bzw. Personen, die außerhalb der durchführenden Einrichtungen stehen, was als externe Evaluierung bezeichnet wird. Weiters können natürlich interne und externe Personen bzw. Stellen eine Evaluierung gemeinsam durchführen.

 

Stakeholders

 

Die verschiedenen Stakeholders können Prozesse oder Ergebnisse der Maßnahme beeinflussen oder durch sie beeinflusst werden:

 

     

Gruppen, deren Situation durch die Maßnahme verändert werden soll (Zielgruppe, Begünstigte)

     

Gruppen, die durch die Maßnahme betroffen sind oder sich betroffen fühlen

     

ProjektmanagerInnen, ProjektmitarbeiterInnen

     

GeldgeberInnen und andere EntscheidungsträgerInnen, die auf die Maßnahme Einfluss nehmen können

     

UnterstützerInnen, KritikerInnen und andere, die die Umwelt der Maßnahme beeinflussen

     

Gruppen, die zusätzliches Wissen und zusätzliche Leistungen bereitstellen können (NGOs, Universitäten, Beratungsunternehmen etc.)

 

 

 
* dies gilt für Abschlussevaluierungen von Maßnahmen